Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — StoreFox
Stand: 09.09.2026. Diese AGB gelten für die Miete von Lagerabteilen der LdR & T Investment GmbH, Börsegasse 12/M1, 1010 Wien, FN 582884 h (Handelsgericht Wien), am Standort Wallgasse 26, 1060 Wien.
1. Vertragsparteien, Geltungsbereich, Einbeziehung
Vertragspartner ist die LdR & T Investment GmbH (im Folgenden „Vermieter") und die Person oder das Unternehmen, das über storefox.at ein Lagerabteil bucht (im Folgenden „Mieter"). Diese AGB gelten für alle über storefox.at abgeschlossenen Mietverträge über Lagerabteile am Standort Wallgasse 26, 1060 Wien. Sie werden dem Mieter vor Abschluss der Buchung zur Kenntnis gebracht und durch Anklicken der entsprechenden Checkbox Vertragsbestandteil. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Überlassung eines bestimmten Lagerabteils zur Nutzung durch den Mieter (Flächenmiete, Bestandvertrag im Sinn des § 1090 ABGB). Der Vertrag ist keine Verwahrung im Sinn der §§ 957 ff ABGB: Der Vermieter übernimmt keine Obhutspflicht für die im Abteil gelagerten Gegenstände und hat außer im Rahmen des in § 13 geregelten Haftungsmaßstabs keinen Zugriff auf den Inhalt des Abteils. Der Mieter trägt das Risiko für die von ihm eingelagerten Gegenstände selbst und wird auf die Möglichkeit einer eigenen Versicherung hingewiesen (§ 12).
3. Vertragsabschluss, Bestätigung
Der Vertrag kommt online über storefox.at zustande, indem der Mieter die Buchung mit dem Button „Zahlungspflichtig buchen" abschließt, nachdem ihm auf der Zusammenfassungsseite die wesentlichen Vertragsmerkmale (Abteil, Größe, Standort, Einzugsdatum, Gesamtpreis inkl. USt., Fälligkeiten, Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Kündigungsbedingungen) angezeigt wurden und er die AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung getrennt bestätigt hat. Unmittelbar nach Vertragsabschluss erhält der Mieter eine Vertragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger (§ 7 FAGG) per E-Mail mit allen Vertragsdaten sowie diesen AGB, der Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular und der Hausordnung als Anhänge.
4. Mietbeginn, Vertragsdauer, Mindestlaufzeit
Der Mietbeginn ist das vom Mieter im Buchungsprozess gewählte Einzugsdatum, höchstens 30 Tage nach dem Buchungsdatum. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die folgende Mindestlaufzeit ab Einzug: einen Monat, bei Nutzung der Aktion „erste Monatsrechnung 1 €" zwei Monate. Die jeweils geltende Mindestlaufzeit wird dem Mieter vor dem Bestellbutton angezeigt.
5. Entgelt
Die Miete wird monatlich im Voraus verrechnet. Abrechnungstag ist der Kalendertag des Mietbeginns; jede Abrechnungsperiode umfasst genau einen Monat ab diesem Tag. Es gibt keine anteilige Abrechnung für angebrochene Monate: Wer am 12. eines Monats einzieht, wird ab diesem Tag jeweils zum 12. des Folgemonats weiterverrechnet. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive 20 % Umsatzsteuer. Bei Nutzung der Eröffnungsaktion kostet die erste Monatsrechnung 1 €; ab der zweiten Abrechnungsperiode gilt der volle, für die gebuchte Abteilgröße laut aktueller Preisliste auf storefox.at/preise ausgewiesene Preis.
6. Zahlungsarten
Für die laufende Miete hinterlegt der Mieter im Checkout ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine Kreditkarte; die Kaution wird im selben Checkout belastet. Für eine Nachzahlung im Fall eines Zahlungsverzugs (§ 8) sowie für die Entsperrung des Zutritts stehen zusätzlich Kartenzahlung und EPS zur Verfügung. Vor der ersten SEPA-Lastschrift erhält der Mieter eine Vorabinformation (Pre-Notification) mit Betrag und Einzugstermin.
7. Kaution
Der Mieter zahlt bei Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete brutto. Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere aus Zahlungsverzug und aus der Räumungspflicht. Die Kaution ist kein Entgelt für eine Leistung und daher nicht umsatzsteuerbar; der Mieter erhält dafür einen gesonderten Zahlungsbeleg ohne Umsatzsteuerausweis. Nach bestätigter Räumung des Abteils zahlt der Vermieter die Kaution, abzüglich berechtigter Ansprüche, binnen 15 Werktagen per Banküberweisung auf die vom Mieter angegebene IBAN zurück. Eine Rückzahlung per Kartenrückbuchung erfolgt nicht.
8. Zahlungsverzug
Schlägt eine Zahlung fehl, gilt folgender Ablauf:
- Tag 0: Der Mieter erhält eine Mail mit Zahllink und Hinweis auf die fehlgeschlagene Zahlung.
- Tag 3: Ist die Forderung weiterhin offen, kündigt der Vermieter dem Mieter per Mail und SMS den konkreten offenen Betrag und das Datum der bevorstehenden Zutrittssperre an. Mahnspesen von 5 € werden verrechnet.
- Tag 7: Beträgt die offene Forderung zu diesem Zeitpunkt mindestens eine Monatsmiete, wird der Zutritt des Mieters gesperrt. Mahnspesen von 10 € werden verrechnet. Der Vertrag bleibt aufrecht.
- Tag 14: Der Vermieter mahnt schriftlich mit Nachfrist. Mahnspesen von 15 € und Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. (§ 1000 i. V. m. § 1333 Abs. 1 ABGB) auf den offenen Betrag werden verrechnet. Bleibt die Forderung danach offen, bleibt es dem Vermieter unbenommen, den Vertrag nach § 1118 ABGB aufzulösen.
Eine Zutrittssperre erfolgt ausschließlich unter den in diesem Paragrafen genannten Voraussetzungen (Betragsschwelle, vorherige Ankündigung mit Betrag und Sperrdatum, Sperre frühestens am siebten Tag). Sie wird unverzüglich aufgehoben, sobald die offene Forderung beglichen ist.
9. Zutritt
Der Zutritt zum Standort und zum eigenen Abteil ist dem Mieter 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, über einen persönlichen Zutrittscode möglich, der ab Beginn des Mietverhältnisses gilt. Der Code bleibt bis zum Ende der jeweils bezahlten Abrechnungsperiode zuzüglich 3 Tage gültig; jede fristgerechte Zahlung verlängert ihn automatisch. Der Mieter darf den Code an Dritte weitergeben, haftet aber für deren Nutzung des Abteils wie für eigenes Handeln. Der Code kann bei Zahlungsverzug (§ 8), bei Vertragsende oder aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
10. Pflichten des Mieters
Der Mieter sichert sein Abteil mit einem eigenen Vorhängeschloss, hält Gänge und Gemeinschaftsflächen sauber und frei von gelagerten Gegenständen, überschreitet die zulässige Bodenlast von 500 kg/m² nicht und lagert keine der in der Hausordnung (hausordnung.md, Liste auch eigenständig in verbotene-gegenstaende.md) genannten verbotenen Gegenstände. Schäden am Gebäude, an der Zutrittsanlage oder an gemeinsam genutzten Einrichtungen sind unverzüglich zu melden.
11. Betretungsrecht des Vermieters
Der Vermieter darf das Abteil nur mit angemessener Vorankündigung betreten, außer bei Gefahr in Verzug (z. B. Brand, Wasseraustritt, Geruchsentwicklung, behördliche Anordnung). In diesem Ausnahmefall verständigt der Vermieter den Mieter unverzüglich im Nachhinein und dokumentiert den Vorfall in einem Protokoll.
12. Versicherung
Eine Versicherung des Lagerinhalts ist optional und liegt in der Verantwortung des Mieters. Der Vermieter empfiehlt die Prüfung, ob eine bestehende Haushaltsversicherung die Lagerung außerhalb der Wohnung deckt, oder den Abschluss einer eigenen Versicherung. Der Vermieter selbst bietet keine Versicherung des Lagerinhalts an und übernimmt dafür keine Deckung.
13. Haftung
Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter aus der Nutzung des Abteils entstehen, nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln. Ein Haftungsausschluss gilt ausschließlich für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Vermieter uneingeschränkt. Personenschäden sind von jedem Haftungsausschluss ausgenommen und werden in vollem gesetzlichem Umfang ersetzt. Da der Vertrag Flächenmiete und keine Verwahrung ist (§ 2), besteht keine Obhutspflicht des Vermieters für den Inhalt des Abteils.
14. Kündigung
Der Mieter kann den Vertrag im Kundenportal jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode, frühestens jedoch zum Ende der Mindestlaufzeit (§ 4). Das Portal zeigt das sich daraus ergebende Vertragsende an, bevor der Mieter die Kündigung bestätigt. Der Vermieter kann den Vertrag unter denselben Fristen sowie aus wichtigem Grund, insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug nach § 8, kündigen bzw. auflösen.
15. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)
Verbrauchern steht das gesetzliche Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Die Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung. Hat der Mieter ausdrücklich verlangt, dass die Vermietung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnt, schuldet er im Fall des Rücktritts Wertersatz in Höhe von 3,5 % der Bruttomonatsmiete je angefangenem Tag zwischen Vertragsabschluss und Rücktritt.
16. Räumung, Rückgabe, Pfandrecht
Bei Vertragsende hat der Mieter das Abteil vollständig geräumt und besenrein zu übergeben; er meldet den Auszug im Portal mit einem Foto des leeren Abteils ohne Schloss. Ist das Abteil bei Vertragsende nicht geräumt, wird das laufende Entgelt bis zur tatsächlichen Räumung weiterverrechnet; eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht verrechnet. Dem Vermieter steht das gesetzliche Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB an den eingebrachten Sachen zu. Eine Verwertung erfolgt ausschließlich mit gerichtlichem Exekutionstitel; eine Selbsthilfeverwertung durch den Vermieter findet nicht statt.
17. Preisänderung
Der Vermieter kann den Mietpreis nur durch Ankündigung mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform ändern. Mit der Ankündigung erhält der Mieter ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Preisänderung; kündigt er fristgerecht innerhalb dieses Fensters, gilt für ihn bis zum Vertragsende der bisherige Preis. Eine automatische Preisanpassung nach einem Index (z. B. VPI) findet nicht statt.
18. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gesetzliche Regelung. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland haben, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel dieser Ort liegt (§ 14 KSchG); ein abweichender Gerichtsstand wird nicht vereinbart. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung siehe die Hinweise im Impressum.